Die Bioethik Konvention ist auch unter den Begriffen Biomedizin Konvention oder Menschrechtskonvention zur Biomedizin bekannt. Sie wurde 1994 veröffentlicht, nachdem engagierte Bürger davon erfuhren. Eigentlich hatten die Gremien des Europarats hinter verschlossenen Türen das Übereinkommen zum Schutz der Menschrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin erarbeitet und vorläufig geheim halten wollen. Durch eine kleine Indiskretion gelangte das Wissen darüber an die Öffentlichkeit und seitdem gibt es eine noch immer anhaltende heftige Diskussion über ethische Fragen, die beim Umgang von Forschung und Wissenschaft mit dem menschlichen Leben entstehen.
Das Ziel der Bioethik Konvention ist es verbindliche Mindeststandards festzulegen, die in den Bereichen der biomedizinischen Forschung und der medizinischen Therapie gelten. Inzwischen wurde sie mit einigen Zusatzprotokollen versehen, die unter anderem das Klonverbot enthalten. Auch Regelungen für die medizinische Forschung und zur Organ- und Gewebetransplantation wurden in Zusatzprotokollen festgehalten. Ohne die zusätzlichen Protokolle ergaben sich nämlich zunächst Proteste aus der Bevölkerung und auch einige Angeordnete wollten die ursprüngliche Fassung nicht unterzeichnen. Ohne Zusatzprotokoll sah die Bioethik Konvention verschiedene Regelungen vor, die garantiert nicht von der breiten Masse akzeptiert worden wären. Unter anderem betraf das die Entnahme von Gewebe bei nichteinwilligungsfähigen Menschen und Eingriffe in die menschliche Keimbahn, die auch zu präventiven Zwecken genutzt werden kann.
Inzwischen hat sich eine Gemeinschaft zusammengefunden, die Interessen-Gemeinschaft Kritische Bioethik, die auch weiterhin die öffentliche Debatte über einzelne Punkte der Bioethik Konvention lebendig erhalten will. Verschiedene Zusatzprotokolle sind nämlich noch immer in Arbeit, wie beispielsweise ein ausstehendes Zusatzprotokoll zur Embryonenforschung und man möchte nicht das diese wichtigen Themen in Vergessenheit geraten. Im Internet informiert die Interessengemeinschaft über den aktuellen Stand der Dinge und auch verschiedene andere Seiten beschäftigen sich mit den bereits unterzeichneten Protokollen und noch ausstehenden Zusatzregelungen.