Biomedizinkonvention

Was technisch und wissenschaftlich möglich ist, ist noch lange nicht rechtens und von jedem ethischen Standpunkt aus richtig. Diese Aussage gilt insbesondere bei der Biomedizin, denn inzwischen sind früher undenkbare Maßnahmen und Therapien möglich, die nicht immer mit dem Schutz des einzelnen Individuums zu vereinbaren sind. Bei der Biomedizinkonvention handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag mit den Schwerpunkten Biomedizin und Menschenrechte.

Der Europarat legte diesen Vertrag 1997 zur Unterzeichnung auf und am 1. Dezember 1999 trat der auch unter dem Namen Oviedo-Konvention bekannte Vertrag in Kraft. Bisher haben 34 Staaten der insgesamt 47 Mitgliedsstaaten des Europarats die Biomedizinkonvention unterzeichnet. Das Ziel des Vertrags ist es, Identität und Würde aller menschlichen Lebewesen in biologischen und medizinischen Bereichen zu schützen. Der Vertrag gibt verbindliche Rechtsregeln vor und ist nicht nur eine Empfehlung wie die Helsinki-Deklaration, die lediglich Vorschläge und Anregungen enthält. Ein Mindeststandard für alle Staaten, die unterzeichnet haben, soll damit erreicht werden und natürlich können alle Staaten darüber hinaus gehenden Schutz gewähren. Fortpflanzungsmedizin, gentechnologische Verfahren im Humanbereich und die Transplantationsmedizin sind die Geltungsbereiche der Biomedizinkonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention wird aus ihr heraus entwickelt und konkretisiert.

In dem Vertragswerk sind wichtige Grundsätze verankert und es gibt auch einige Zusatzprotokolle, die sich auf die Biomedizinkonvention stützen. So wurde beispielsweise das Klonen von menschlichen Lebewesen in einem Zusatzprotokoll ab 1. März 2001 verboten und es gibt auch eine zusätzliche Vereinbarung bezüglich der Transplantation von Organen und von menschlichem Gewebe, in der festgehalten wurde in welche Weise diese erfolgen dürfen. Themen wie die biomedizinische Forschung und Gentests zu gesundheitlichen Zwecken sind ebenfalls in Zusatzprotokollen an die Biomedizinkonvention gekoppelt und seit 2005 und 2008 in Kraft. Mit dem umfangreichen Regelwerk wurden erstmals feste Grenzen gesetzt, die zum Schutz jedes einzelnen beitragen sollen.

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