Artenschutz

Der Artenschutz soll bedrohte, wildlebende Pflanzen- und Tierarten vor dem Aussterben schützen und ihre Lebensräume pflegen. Zu Beginn des Artenschutzes in Deutschland standen 1899 einige Vogelarten. Der Deutsche Bund für Vogelschutz ist einer der ältesten Vereine, die sich mit dem Artenschutz beschäftigen. Erst gut zehn Jahre später wurde entschieden, dass auch Pflanzen geschützt werden sollten. Im Jahre 1910 richtete man daher den Pflanzenschonbezirk Berchtesgadener Alpen ein und 1935 wurde mit dem Reichsnaturschutzgesetz erstmals eine staatliche Regelung festgehalten. Heute dienen viele Gesetze und Verordnungen dem Artenschutz.

Die Vogelschutzrichtlinie, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz sind unter anderem die Grundlagen für den Artenschutz in Deutschland. Da früher vor allem attraktive Tier- und Pflanzenarten als schützenswert angesehen wurden und damals eher moralische und ästhetische Aspekte in die Entscheidungen eingebunden wurden, vernachlässigte man lange Arten, die vor allem für das biologische Gleichgewicht und den Erhalt der biologischen Funktionen der Umwelt wichtig sind. Inzwischen hat sich diese Sichtweise geändert und der Artenschutz wird unter verschiedenen Gesichtspunkten betrieben. Dazu gehören die Ökosystemstabilität, die Humusbildung, die Kohlendioxid-Senke, die Nahrungsmittelproduktion, biologische Schädlingsbekämpfung, Bestäubungsfunktion und die biologische Filterfunktion einer Art.

Da der Artenschutz keine reine Angelegenheit von Vereinen oder Spezialisten ist und die Gesellschaft nach wie vor eher attraktive Arten schützt, nutzen die Vereine und Institutionen sogenannte Umbrella Species. Besonders augenfällige bedrohte Arten, die die Menschen emotional berühren, werden beim Artenschutz in den Vordergrund gestellt, damit sie wie ein Regenschirm weitere, weniger attraktive, aber bedrohte Arten schützen können. So erreicht man den Schutz vieler bedrohter Arten und gleichzeitig wird das Bewusstsein der Gesellschaft auf die Notwendigkeit eines ökologischen Gleichgewichts gerichtet. Doch nicht nur der Schutz aussterbender Arten fällt unter den Bereich Artenschutz, denn auch die bestehende Artenvielfalt soll erhalten bleiben. Neue Bauvorhaben werden heute daher auch unter diesem Aspekt geplant und beschlossen. Erhaltungszuchtprogramme sind ein weiteres Teilgebiet im Artenschutz und auch die Wiedereinbürgerung soll dazu beitragen, dass die Tier- und Pflanzenwelt auf unserem Planeten abwechslungsreich bleibt und damit lebendig.

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