Zahlungen aus den EU-Fonds für die Landwirtschaft

Damit die europäische Landwirtschaft ihre vielfältigen Aufgaben, welche weit über die Produktion von Rohstoffen und Nahrungsmitteln hinausgehen, erfüllen kann, wird diese durch Mittel aus den EU-Fonds gefördert. Diese Förderung beinhaltet nicht nur die Einführung von Technologien zur besonders umwelt- und tiergerechten Produktion sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Es werden auch Projekte finanziert, welche zur Schaffung eines attraktiven Landschaftsbildes bis hin zur Dorfverschönerung dienen und letztendlich den Tourismus fördern.

Aufgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Die gemeinsame Agrarpolitik stellt seit 40 Jahren ein wichtiges Politikfeld innerhalb der Europäischen Union (EU) dar. Das Hauptaugenmerk der GAP liegt auf einer am Markt orientierten Entwicklung der Landwirtschaft sowie der Förderung des ländlichen Raums. Die Land- und Forstwirtschaft ist nicht nur ein bedeutender Lieferant von hochwertigen, gesunden Lebensmitteln sowie Hersteller von nachwachsenden Rohstoffen, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle beim Schutz von Natur und Umwelt. Zudem werden durch die Landwirtschaft erneuerbare Energien, beispielsweise aus Biomasse, bereitgestellt.

Im Wesentlichen besteht die EU-Agrarförderung aus Direktzahlungen, welche an die landwirtschaftlichen Betriebe geleistet werden. Diese dienten hauptsächlich als Ausgleich für die Senkung des Stützpreises wichtiger landwirtschaftlicher Produkte wie Getreide, Zucker, Milch und Rindfleisch. Mit der Agrarreform von 2005 hat sich das System der Direktzahlungen jedoch grundlegend gewandelt. Diese Beihilfen sind nicht mehr an die Produktion bestimmter Erzeugnisse gebunden, sondern werden in Form einer Betriebsprämie gewährt, wodurch auch das Bestreben zur Überschussproduktion beseitigt wurde. Durch diese Vorgehensweise, die auch als Entkopplung bezeichnet wird, werden außerdem handelsverzerrende Einflüsse auf die Preise anderer Staaten vermieden. Die wenigen, noch vorhandenen gekoppelten Direktzahlungen werden in den nächsten Jahren in das entkoppelte System eingebunden oder ganz abgeschafft. In Deutschland wird es ab dem Jahr 2013 nur noch die entkoppelte Direktzahlung geben. Für Landwirte kann außerdem die DA Direkt mit günstigen Beiträgen in der Kfz-Versicherung punkten.

Direktzahlungen sind an zahlreiche Auflagen gebunden

Mit den Direktzahlungen ist der Landwirt an die Einhaltung von zahlreichen Auflagen gebunden, die über die bereits bestehenden 18 EU-Verordnungen und Richtlinien zum Tier-, Umwelt-, Natur- sowie Verbraucherschutz hinausgehen, deren Einhaltung laufend überprüft wird. Dazu gehören Maßnahmen zur Erhaltung der Fruchtbarkeit der Böden, Verhinderung von Bodenerosion oder eine vielfältige Fruchtfolge. Landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen müssen dennoch begrünt und ständig gepflegt werden, um ein landschaftlich attraktives Bild sowie eine Rückzugsmöglichkeit für Flora und Fauna zu schaffen.

Im Wesentlichen orientiert sich die Höhe der Direktzahlungen an der Verfügbarkeit und der Flächenausstattung. Eine regional einheitliche Anpassung pro Hektar Fläche ist bis zum Jahre 2013 vorgesehen. Seit der Agrarreform 2005 unterliegen die Direktzahlungen außerdem einer Staffelung, auch Modulation genannt. Dabei werden die ersten 5.000 Euro komplett gewährt, für darüber hinausgehende Direktzahlungen beträgt der Kürzungssatz für das Jahr 2009 7 Prozent. Dieser steigt bis zum Jahr 2013 auf 10 Prozent an. Übersteigt die Summe der Direktzahlungen eines Betriebsinhabers 300.000 Euro, wird diese um weitere 4 Prozent gekürzt, wobei die gekürzten Mittel zusätzlich zur Förderung des ländlichen Raums zur Verfügung stehen.