Interessengemeinschaften zur Menschenwürde

Der Begriff Menschenwürde kommt aus der Philosophie. Er besagt, dass alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nation oder Herkunft denselben Wert haben, die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist in den Menschenrechten verankert, zu denen beispielsweise das Recht auf Gesundheit, Bildung, Rede- und Meinungsfreiheit, Schutz vor Folter und Hinrichtung sowie Recht auf Selbstbestimmung und auf Teilnahme am gesellschaftlichen und sozialen Leben gehört. Die Idee der Menschenwürde beruht auf Grundprinzipien des christlichen Glaubens.

Menschenwürde ist ein Teil des Grundgesetzes in Deutschland

Obwohl Deutschland ein demokratischer Staat ist, in dem die Menschenwürde geachtet wird, kommt es immer wieder vor, dass die Menschenwürde verletzt wird. Dabei ist die Menschenwürde im Grundgesetz hierzulande fest verankert. Im Gegensatz zu Diktaturen erfolgen die Verletzungen der Menschenrechte jedoch nicht in einer systematischen und massenhaften Form sondern sind meist das Ergebnis der Aktionen einzelner Individuen. Darum haben auch in einer Demokratie wie Deutschland Interessengemeinschaften zur Wahrung der Menschenwürde ihre Berechtigung. Schließlich steht dabei nicht ein Wetterlebnis, sondern die Wahrung grundlegender Menschenrechte im Vordergrund.

Menschenwürde bei Behinderung und im Rassismus

So haben zum Beispiel Behinderte immer wieder damit zu kämpfen, ihre Menschenwürde zu wahren, weil gegen sie lediglich aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert wird. Ihnen wird oft das Recht auf Selbstbestimmung und auf Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verweigert. Da diese Verletzungen der Menschenwürde im Einzelfall schwer nachzuweisen sind, brauchen sie Interessengemeinschaften, die für ihre Belange eintreten und für sie kämpfen. Obwohl zum Beispiel das Recht auf Asyl in der Verfassung verankert ist, haben auch Flüchtlinge häufig mit ähnlichen Problemen zu kämpfen. Sie werden als Menschen zweiter Klasse behandelt, erhalten beispielsweise nur eine eingeschränkte medizinische Betreuung und dürfen sich im Land nicht frei bewegen. Auch gegen Ausländer wird aufgrund ihrer Rasse oder Herkunft bei der Job- oder Wohnungssuche diskriminiert, obwohl das Gesetz so etwas ausdrücklich untersagt.