Die plastische Chirurgie und ihre Ausübung setzen eine langjährige Facharztausbildung voraus und fordern den Titel „Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie“. Denn tatsächlich ist Schönheitschirurgie nicht gleichbedeutend mit der Bezeichnung plastische Chirurgie und die Bezeichnung Schönheitschirurg ist keine in der ärztlichen Ausbildungsverordnung bezeichnete Begrifflichkeit. Deshalb ist es für alle an einer Schönheits OP Interessierten besonders wichtig, sich vor der Arztwahl über dessen Qualifizierung und Erfahrung zu informieren.
Die plastische Chirurgie hat das Ziel, angeborene Fehlbildungen oder durch Unfälle, Verbrennungen oder bestimmte Krankheitsbilder bedingte körperliche Veränderungen wiederherzustellen. Dies gilt gleichermaßen für andere Facharztgebiete, beispielsweise für die von einem Gynäkologen ausgeführte Brustoperation oder die Kinnoperation bei einem Kieferchirurgen oder auch die Nasenkorrektur bei einem Hals-Nasen-Ohrenarzt. Aber auch Hautoperationen, Laserbehandlungen und Fettabsaugen werden oftmals von einem Hautarzt ausgeführt.
Inhaltsverzeichnis:
Die Plastische Chirurgie und ihre Jahre dauernde theoretische und praktische Ausbildung
Der Ausbildungsweg ist ein sehr langer, bis man endlich als Facharzt in die plastische Chirurgie einsteigen kann. Er beginnt mit einem Studium der Humanmedizin. Nach dem Erhalt der Approbation folgt eine zwei Jahre dauernde Ausbildung im Bereich Chirurgie. Erst dann schließt sich eine Spezialausbildung in den Bereichen ästhetische und plastische Chirurgie an, die insgesamt vier Jahre dauert.
Wahlweise kann auch ein Jahr der insgesamt vier Jahre dauernden Ausbildung in einem anderen Gebiet der Chirurgie, oder auch in der Gynäkologie, in der Anästhesiologie oder Pathologie absolviert werden. Die gesamte Ausbildung beträgt also mindestens zehn Jahre und umfasst eine Vielzahl von operativen Eingriffen, die der angehende Facharzt selbstständig oder unter Anleitung eines versierten Facharztes durchgeführt hat.
Plastische Chirurgie und ihre Qualitätsmerkmale
Doch das ist noch immer nicht genug. Nach diesen sehr umfangreichen theoretischen und praktischen Erfahrungen, die immer wieder mit Prüfungen nachgewiesen werden müssen, folgt nun die Facharztprüfung, die zum Tragen des Titels berechtigt. Sie findet vor einem Prüfungsausschuss der jeweiligen Landesärztekammer statt und erst nach erfolgreichem Bestehen darf der Arzt den Titel „Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie“ tragen.
Dieser Titel ist wiederum für Patienten ein eindeutiges Indiz für eine langjährige fachliche Qualifikation und ein staatlich geprüftes und Vertrauen bildendes Qualitätsmerkmal. Auf den Bereich der Schönheitschirurgie übertragen bedeutet das, dass der Begriff „Schönheitschirurg“ nicht in der Ausbildungsordnung für Ärzte definiert und deshalb auch kein Indiz für die fachliche Qualifikation und Qualität eines Arztes ist. So ist, wie oben kurz erwähnt, bei einer Schönheits OP das Anhören einer Zweitmeinung und das Hinzuziehen von unabhängigen Experten wie Acredis von besonderer Bedeutung.