Medizinethik

Sittliche Normen, die für das Gesundheitswesen gelten, werden durch die Medizinethik festgelegt. Davon betroffen sind alle Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten und natürlich auch die Patienten. Institutionen und Organisationen müssen sich den geltenden Normen und Regelungen ebenso unterwerfen, wie Ärzte, Pflegekräfte und Kranke. Der Eid des Hippokrates ist den meisten Menschen bekannt, allerdings wurde er von der Genfer Deklaration des Weltärzteverbandes bereits 1948 abgelöst. In diesem Gelöbnis, das nicht zwingend nach der Approbation geleistet werden muss, geloben die Ärzte feierlich, dass sie ihr Leben in den Dienst der Menschlichkeit stellen. Allerdings haben verschiedene Ereignisse in der Vergangenheit gezeigt, dass das ärztliche Ethos nicht immer ausreicht um den Missbrauch des medizinischen Wissens zu verhindern.

Euthanasie und Menschenversuche in der Zeit des Nationalsozialismus oder Experimente mit Kriegsgefangenen in Japan gaben immer wieder Anlass zu Diskussionen um ethische Fragen in der Medizin. Dazu entwickelte man neue Verfahren und Heilmethoden und diese wollte man ebenfalls nach ethischen Grundsätzen beurteilen können. Dazu wurden in Deutschland die Ethik-Kommissionen ins Leben gerufen. Sie sind neben medizinischen Fakultäten oder in der Nähe der Landesärztekammern untergebracht und prüfen Forschungsvorhaben auf Antrag. Dabei halten sie sich an geltendes Recht und haben den Status eines beratenden Gremiums.

Eine ethische Orientierung bietet ihnen das Vier-Prinzipien-Modell von Beauchamp und Childress. Sie gelten inzwischen als die klassischen Prinzipien der Medizinethik. Respekt vor der Autonomie eines Patienten, also seine Entscheidungsfreiheit, ist ein Bestandteil des Leitfadens und auch das Prinzip der Schadensvermeidung, bei dem schädliche Eingriffe unterlassen werden, hilft bei der Orientierung in medizinisch-ethischen Fragen. Fürsorge und Gleichberechtigung sind die letzten beiden Säulen des Modells und darin wird der Behandler zum aktiven Handeln aufgefordert und daran erinnert, dass Gesundheitsleistungen fair verteilt werden müssen. Immer wieder diskutierte Themen im Bereich der Medizinethik sind Schwangerschaftsabbrüche, die aktive Sterbehilfe und die wunscherfüllende Medizin, also ästhetische Eingriffe, die nicht medizinisch indiziert sind.